
Sachverständigengutachten für Gerichte
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Erstellung parteienunabhängiger Sachverständigengutachten für Landgerichte, Amtsgerichte und Sozialgerichte. Unsere Gutachten basieren auf dem derzeitig medizinisch-wissenschaftlichen Niveau und sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Der Sachverständige ist fachlich beratend tätig, während die definitive Entscheidung dem Gericht obliegt. Häufig erfolgt auch eine Anhörung zur Klärung offener Fragen.

Auftragsgutachten & Parteiengutachten
Wir erstellen auch Auftragsgutachten zur Stärkung Ihrer Position. Diese Gutachten sind vor Gericht kein direktes Beweismittel, können aber in Sozialgerichtsverfahren gehört werden. Ihr beauftragter Gutachter kann die gesundheitliche Situation darlegen und Ihre Position gegebenenfalls stärken.

Gutachten für Versicherungen
Wir erstellen Gutachten für private Unfallversicherungsunternehmen zur Festlegung von Dauerschäden nach Unfällen und für die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) zur Feststellung eines Dauerschadens als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung. Die Einschätzung erfolgt mittels der berufsunabhängigen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in Prozent.
Berufsunfähigkeit, Grad der Behinderung (GdB)
Wir bieten Ihnen beratende Tätigkeit bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeit oder eines Grades der Behinderung (GdB) . Ferner erstellen wir auf Veranlassung der Berufsgenossenschaften oder Sozialgerichte entsprechende Gutachten
„Die wesentliche Qualität eines Gutachtens liegt in seiner Nachvollziehbarkeit.“
Sozialgerichtsbarkeit NRW, Urteil S 15 R 450/16